Lernen ● Verstehen ● Handeln ● Vertrauen
Hundetraining & Verhaltenstherapie ● individuell & effektiv
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Hundetraining & Verhaltenstherapie ● individuell & effektiv
Unser Training
‣ Alltagsorientiert
‣ Individuell
‣ Effektiv
‣ Gewaltfrei
Die theoretische und praktische Sachkundeprüfung gemäß § 3 Abs. 2 NHundG können Sie selbstverständlich bei uns absolvieren.
Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) besagt,
dass Hundehalter sachkundig sein müssen.
Sachkundig sind Sie, wenn Sie in den vergangenen
10 Jahren länger als 2 Jahre einen Hund gehalten haben
und dieses nachweisen können.
Sachkundig sind Sie auch dann, wenn Sie einen anerkannten
Sachkundenachweis abgelegt haben.
Dieser Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen
und praktischen Sachkundeprüfung.
Die praktische Sachkunde muss erst dann nachgewiesen
werden, wenn der Hund älter als 12 Monate ist. Die
theoretische Sachkunde ist jedoch vorher abzulegen.
Sobald der Hund das nötige Alter erreicht hat, kann die praktische Sachkundeprüfung absolviert werden.
Sie planen erstmalig einen Hund bei sich aufzunehmen?
In diesem Fall ist die theoretische Sachkundeprüfung vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische
Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren betragen:
‣Theoretische Prüfung
59,00 € inkl. MwSt.
‣Praktische Prüfung
65,00 € inkl. MwSt.
Vorbereitung
Gerne bereiten wir Sie auf beide Prüfungen vor - individuell und effektiv - wie Sie es von uns gewohnt sind.
Sprechen Sie uns an
Tel.: 04408c-c80c99c896
eMail: mail@cabayou.de
Prüfungsinhalte
Die Prüfung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus:
•35 Fragen aus 5 Themenbereichen
•Um die Prüfung zu bestehen
‣müssen insgesamt mindestens 26 Fragen korrekt beantwortet werden,
‣außerdem müssen in jedem Themenbereich jeweils mindestens 4 Fragen richtig beantwortet werden
Die praktische Prüfung:
•findet an 2 von 3 möglichen Orten statt
‣ablenkungsarmer Ort
‣Park
‣städtischer Bereich
Folgendes wird verlangt:
(A) Ablenkungsarmer Bereich
‣Handling am Hund
(Prüfling kontrolliert Zähne, Ohren und Pfoten)
‣Kontrolliertes Gehen an der Leine (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und /oder Hunden)
‣Sitz oder Steh oder Platz oder Bleib (Ausführen des Kommandos nach maximal drei Wiederholungen)
‣Kommen auf Ruf (Ausführen des Kommandos nach maximal drei Wiederholungen)
‣Begegnung mit z.B. Joggern, Skatern etc. (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von entsprechenden Personen)
‣Begegnung mit anderen Personen, z.B. Spaziergänger, Menschengruppe (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten)
‣Begegnung mit anderen Hunden (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden)
(B) Verkehrsöffentlicher Raum
‣Überqueren einer befahrenen Straße (Führen des Hundes ohne Gefährdung des Straßenverkehrs)
‣Begegnung mit z.B. Radfahrern, Kinderwagen etc. (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und ohne Gefährdung des Straßenverkehrs)
‣Begegnung mit anderen Personen / Menschengruppe (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und ohne Gefährdung des Straßenverkehrs)
Literaturvorschläge zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gemäß § 3 Abs. 2 NHundG
Clicken Sie HIER, um eine Literatur-Vorschlagsliste zu erhalten.
Hundeführerschein (Sachkunde gemäß § 3 NHundG)
Aktuell
Sachkundeprüfungen gemäß § 3 Abs. 2 NHundG nehmen wir regelmäßig ab.
Nähere Informationen erhalten Sie HIER.