Lernen ● Verstehen ● Handeln ● Vertrauen
Individuelles Hundetraining & Verhaltenstherapie
Lernen ● Verstehen ● Handeln ● Vertrauen
Individuelles Hundetraining & Verhaltenstherapie
Sachkundenachweis
Übergangsregelung endete am 01. Juli 2013.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz meldet: Mit dem Zentralen Register und dem Sachkundenachweis sind seit 01. Juli 2013 alle Regelungen des Hundegesetzes in Kraft
Neue Pflichten für Hundehalter
Am 01.07.2011 war das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) in Kraft getreten.
Mit diesem Gesetz kamen neue Pflichten auf alle Hundehalter zu. Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist, gilt seit diesem Datum:
‣Haftpflichtversicherungspflicht mit einer Mindestversicherungssumme von 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sachschäden
‣Kennzeichnungspflicht mit einem Microchip
‣Ab dem 01.07.2013 zusätzlich Meldepflicht im Zentralregister (www. hunderegister-nds.de)
Nachweis der Sachkunde
Ab dem 01.07.2013 müssen Hundehalter ausserdem eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen.
Ausgenommen hiervon sind Sie dann, wenn Sie in den letzten 10 Jahren länger als 2 Jahre einen Hund besessen haben. Außerdem ausgenommen sind Tierärzte, gewerbliche Hundezüchter sowie Prüfer im Jagdwesen und Diensthundeführer.
Die praktische Sachkunde muss erst dann nachgewiesen werden, wenn der Hund älter als 12 Monate ist. Die theoretische Sachkunde ist jedoch vorher abzulegen. Die theoretische Sachkunde kann also auch mit einem sehr jungen Hund bereits vom Halter absolviert werden. Sobald der Hund das nötige Alter erreicht hat, kann die praktische Sachkundeprüfung absolviert werden.
Sie planen erstmalig einen Hund bei sich aufzunehmen? In diesem Fall ist die theoretische Sachkundeprüfung vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Sachkundenachweis (Hundeführerschein) bei CABAYOU
Ab sofort können Sie bei CABAYOU die theoretische und praktische Sachkundeprüfung absolvieren. Diese Prüfung ist nach dem neuen niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) als Sachkundenachweis zugelassen. Abgenommen werden die theoretische und Praktische Prüfung durch eine vom Land Niedersachsen anerkannte Prüferin.
Montag, 1. Juli 2013
Wissenswert
Unser Training
‣ Alltagsorientiert
‣ Individuell
‣ Effektiv
‣ Gewaltfrei
Aktuell
Sachkundeprüfungen gemäß § 3 Abs. 2 NHundG nehmen wir regelmäßig ab.
Nähere Informationen erhalten Sie HIER.